Antworten von Bündnis 90/Die Grünen

1. Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

Wir GRÜNE sind dafür, den Negativkatalog der Kommunalverfassung für Bürgerbegehren zu reduzieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dies in dem Antrag „Direkte Demokratie in den Kommunen stärken“ (Drs. 6/4459) gefordert. Der Antrag wurde leider abgelehnt. Wir verfolgen dieses Anliegen jedoch weiter.

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2. Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

Wir GRÜNE sind für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Auch das hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag „Direkte Demokratie in den Kommunen stärken“ (Drs. 6/4459) deutlich gemacht. Fünf Prozent oder maximal 4.000 Unterschriften sollten für ein Bürgerbegehren ausreichen. Die bei einem Bürgerentscheid erforderliche Mehrheit sollte mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten betragen.

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3. Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

Vor dem Start der Unterschriftensammlung sollte bei Bürgerbegehren aus GRÜNER Sicht eine Zulässigkeitsprüfung stattfinden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zwei Mal einen Vorschlag dazu in den Landtag eingebracht, wie eine entsprechende Regelung in der Kommunalverfassung aussehen könnte (Drs. 6/1231 und 6/1753). Beide Gesetzentwürfe wurden abgelehnt. Wir werden dieses Anliegen jedoch weiter verfolgen.

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4. Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

Die derzeit geltende 6-Wochen-Frist für die so genannten Korrekturbegehren ist aus GRÜNER Sicht definitiv zu kurz. Die Bürgerinnen und Bürger sollten mindestens zwei Monate Zeit für den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung haben.

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5. Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?

Wir GRÜNE setzen uns für eine Absenkung des Unterschriftenquorums auf fünf Prozent ein. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der letzten Verfassungsänderung ausgehandelte Absenkung von 120.000 auf 100.000 Unterschriften, also auf etwas mehr als sieben Prozent, stellt einen Kompromiss dar, den wir als einen Schritt in die richtige Richtung gerne mittragen.

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6. Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?

Die Verfassung sollte aus GRÜNER Sicht durch Volksentscheid geändert werden können, wenn zwei Drittel der Abstimmenden und mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen.

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7. Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?

Wir GRÜNE sind der Auffassung, dass bei Volksbegehren mindestens eine sechsmonatige Sammlungsfrist gelten sollte.

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8. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?

Wir GRÜNE wollen, dass das Unterschriftensammeln für Volksbegehren auch durch Internet-Petitionen möglich wird.

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9. Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?

Wir GRÜNE sind für eine dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auch auf Bundesebene.

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10. Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in MV befürworten?

Wir GRÜNE würden in der Tat eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz befürworten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat auf Drs. 6/2116 den Entwurf eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht, der sich in Struktur und Inhalt am hamburgischen Transparenzgesetz orientiert. Leider fand der Gesetzentwurf im Landtag keine Mehrheit. Wir werden dieses Anliegen auch in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgen.

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11. Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?

Ja.

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12. Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?

Ja.

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13. Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

Wir GRÜNE sind für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gleich zwei mal einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Drs. 6/5063 und 6/1024), ist damit jedoch beide Male gescheitert. Doch gerade nach dem Erscheinen der Bertelsmann-Studie „Wählen ab 16“ werden wir auch bei diesem Thema nicht locker lassen. Diese Studie belegt, dass durch eine Herabsetzung des Wahlalters eine Steigerung der Erstwählerbeteiligung erreicht werden kann. Gelinge es, durch frühes Wählen die Erstwählerbeteiligung zu erhöhen, wirke sich dies positiv auf die Höhe der Gesamtwahlbeteiligung aus. Ein solcher positiver Impuls wäre angesichts des Absturzes der Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen von 79,4 auf zuletzt 51,5 Prozent dringend nötig!

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14. Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wir GRÜNE begrüßen, dass EU-Bürger an Kommunalwahlen aktiv und passiv teilnehmen können, wenn sie hier ihren Hauptwohnsitz haben. Wir setzen uns für ein möglichst inklusives Wahlrecht ein.