Antworten der CDU

1. Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Zur Stärkung der direkten Demokratie hat der Landtag erst vor wenigen Wochen die Quoren für das Volksbegehren und den Volksentscheid abgesenkt. Zunächst bleibt abzuwarten, wie sich die Senkung dieser Quoren auf die direkte Teilhabe auswirkt.

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2. Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Siehe Frage 1.

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3. Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Siehe Frage 1.

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4. Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Siehe Frage 1.

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5. Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?

Nein. Die große Zahl an Volksbegehren, die den Landtag in letzter Zeit erreicht hat, legt den Schluss nahe, dass an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht.

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6. Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?

Unsere Landesverfassung regelt sehr grundlegende Dinge unseres Gemeinwesens und sollte daher nur mit großem Bedacht verändert werden; die bisherigen Hürden tragen dieser Haltung Rechnung.

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7. Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?

Nein, die fünfmonatige Sammlungsfrist trägt dem Bedürfnis nach plebiszitären Elementen ebenso Rechnung wie dem Interesse an einer funktionierenden, leistungsfähigen Administration.

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8. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?

Nein. Die bisher gesetzlich vorgesehene Unterschriftenliste mit Nennung von Name und Adresse hat auch den Sinn, dass sich der Unterschreibende mit der Thematik des Volksbegehrens auseinandersetzt bevor er seine Daten weitergibt. Mit der digitalen Sammlung von Unterschriften besteht die Gefahr, dass mehrfach unter Nennung falscher Angaben abgestimmt wird oder, sollten sogar nur Online-Klicks einer Unterschrift gleichgesetzt werden, dass mehrfach geklickt wird. Auch die hinter den Unterschriften stehende konkrete Auseinandersetzung mit dem Thema könnte nicht mehr nachvollzogen werden.

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9. Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?

Nein. Volksentscheide sind ein wichtiges plebiszitäres Element und jeder, der sich für direkte Demokratie engagiert, verdient Respekt und Anerkennung. Zugleich stellt die CDU fest, dass Volksentscheide regelmäßig von Populisten genutzt werden und sogar dazu führen können, Staaten in existenzielle Probleme zu stürzen. Politische Entscheidungen werden zusehends komplexer, wer sie auf ein „ja“ und ein „nein“ reduzieren zu will, erweckt den Eindruck, dass es auf schwierige Fragen einfache Antworten gibt; insbesondere auf Bundesebene finden Volksentscheide daher nicht das Wohlwollen der CDU Mecklenburg-Vorpommern.

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10. Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in MV befürworten?

Nein, das in Mecklenburg-Vorpommern geltende Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Ein Transparenzgesetz würde zu derzeit nicht kalkulierbaren Kosten für die gesamte Verwaltung sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene führen. Sämtliche zu veröffentlichende Dokumente müssten datenschutzrechtlich geprüft und eventuell wichtige persönliche Daten manuell geschwärzt werden. Dies führt zu einem erheblichen personellen Mehraufwand und entsprechend hohen Kosten.

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11. Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?

Da die CDU die Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes nicht sieht bzw. der Ansicht ist, dass dessen möglicher Nutzen und dessen mögliche Kosten in einem sehr ungünstigen Verhältnis zueinander stehen, ist schwer vorstellbar, dass die CDU der Forderung nach einem solchen Gesetz zustimmt.

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12. Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?

Jeder, der sich mit einem Anliegen an die CDU wendet, findet politisch stets ein offenes Ohr. Wenn Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter das Gespräch mit der CDU wünschen, wird sich die CDU sich dem niemals verweigern.

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13. Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

Nein. Umfragen zeigen: Die allermeisten Menschen in Deutschland, auch die Jugendlichen, lehnen das Wahlalter mit 16 ab. Als das letzte Mal das Wahlalter gesenkt wurde, gab es den breiten gesellschaftlichen Wunsch nach einer Absenkung des Wahlalters. Das ist heute anders. Deswegen sind wir nicht dafür, das Wahlalter abzusenken.

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14. Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Nein. Das Recht zu Wählen geht auch mit der Annahme einher, dass derjenige, der das Recht ausübt, dauerhaft Teil desjenigen Gemeinwesens ist, auf den sich seine
Wahlentscheidung auswirkt. Dieser Tatbestand ist bei deutschen Staatsbürgern regelmäßig der Fall, bei Ausländern indessen nicht. Wer als Ausländer dauerhaft in Deutschland möchte und die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann sich einbürgern lassen und hat dann auch alle Rechte. Von 2000 bis 2012 haben sich insgesamt 1,6 Mio. Menschen einbürgern lassen.