Antworten von Die Linke

1. Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

Ja, DIE LINKE tritt für weitere Absenkungen kommunalrechtlicher Hürden bei
direktdemokratischen Verfahren ein. Wir wollen insbesondere den Verzicht auf
den Kostendeckungsvorschlag für ein erfolgreiches Bürgerbegehren erreichen.

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2. Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

Ja, DIE LINKE möchte die Quoren absenken. Wir erachten vor allem das
Zustimmungsquorum in einem Bürgerentscheid für zu hoch. Dieses sollte nicht
höher als 10 bis 20 Prozent ausfallen.

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3. Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

Ja, zur direkten Demokratie gehört für uns, dass die Verwaltung die Bürgerinnen
und Bürger umfassend darin unterstützt, ein Begehren bzw. einen Entscheid auf
den Weg zu bringen. Ein umgekehrtes Verfahren, wie von Ihnen vorgeschlagen,
dient diesem Ziel.

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4. Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

Hier gilt es zwischen zwei Gütern abzuwägen. Zum einen ist nachvollziehbar, dass
Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit benötigen, um für ein entsprechendes
kassatorisches Bürgerbegehren Unterschriften zu sammeln. Auf der anderen
Seite muss aber auch sichergestellt sein, dass eine demokratisch legitimierte
Entscheidung der Vertretungskörperschaft zügig umgesetzt werden kann.
Insofern sieht DIE LINKE hier allenfalls einen minimalen Spielraum die Frist zu
erweitern.

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5. Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?

Ja.

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6. Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?

Ja, wir halten ein reines Zustimmungsquorum von 50 Prozent für eine der
Verfassung angemessene Hürde.

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7. Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?

Ja, wenn auch nur in geringem Maße, beispielsweise ist eine sechsmonatige
Sammlungsfrist vorstellbar. Der Reformbedarf bei den Zustimmungsquoren für
Volksbegehren und Volksentscheid ist jedoch vordringlicher. Hier muss es zuvor
zu Absenkungen kommen

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8. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?

Ja, solange die Möglichkeit der Manipulation ausgeschlossen werden kann.

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9. Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?

Ja, DIE LINKE hält die Einführung bundesweiter Volksentscheide für überfällig.

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10. Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in MV befürworten?

Ein solches Gesetz war eine langjährige Forderung der LINKEN und ist in M-V am 01.12.2015 beschlossen worden.

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11. Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?

entfällt

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12. Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?

Ja, möglicherweise hat u.a. der Verein „Mehr Demokratie“ berechtigte Argumente
zur Ausweitung einer Transparenzpflicht.

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13. Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

Ja.

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14. Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Ja, DIE LINKE hält es für zwingend, dass alle hier dauerhaft Lebenden auf die
Angelegenheiten des öffentlichen Lebens mit ihrer Wählerstimme Einfluss
nehmen können.