Antworten der FDP

1. Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

Der Negativkatalog ist nicht in Stein gemeißelt. Zur Finanzwirksamkeit vertreten die Freien Demokraten, dass ein Bürgerbegehren nicht allein daran scheitern kann, dass keine Kostendeckung benannt werden kann. Detailkenntnisse über Deckungen aus den öffentlichen Haushalten können nicht Voraussetzung für Bürgerbegehren sein.

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2. Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

Ja. Die Quoren sind auf ein repräsentatives Mindestmaß abzusenken, damit direkte Demokratie eine realistische Chance hat. Das Quorum könnte auch dynamisch ausgestaltet werden, gemessen an der Wahlbeteiligung, durch die die Entscheidungsträger legitimiert wurden.

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3. Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

Wir sind für eine Prüfung der Zulässigkeit vor dem Start der Unterschriftensammlung. Die Verwaltung sollte neutral bei der Vorbereitung beraten können.

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4. Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

Die Frist kann nicht erheblich verlängert werden, da auch Planungs- und Rechtssicherheit hohe Güter sind. Die Frist kann aber nach unserer Auffassung bis zur übernächsten regulären Sitzung des jeweils beschließenden Rates verlängert werden.

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5. Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?

Ja. Eine 5%-Hürde ist als Unterschriftenquorum sinnvoll, da diese auch zur Bildung einer Fraktion erforderlich ist. Damit hätte ein Volksbegehren dieselbe demokratische Legitimation wie eine Fraktion für die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in das Parlament.

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6. Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?

Aufgrund der verfassungsändernden Wirkung dieser Volksentscheide sollte ein Zustimmungsquorum von 50% der Wahlberechtigten erforderlich aber auch ausreichend sein. Eine zusätzliche Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden halten wir Freien Demokraten für entbehrlich.

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7. Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?

Ja, eine Verlängerung auf 6 Monate wäre eine tragfähige Ausweitung.

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8. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?

Ja. Voraussetzung ist ein sicheres Verfahren, das Fälschungen und Manipulationen ausschließt.

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9. Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?

Ja, es gibt für uns Freie Demokraten keinen Grund, warum bundesweite Volksentscheide nicht ermöglicht werden sollten.

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10. Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in MV befürworten?

Das Gesetz zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäftsleitung öffentlicher Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern (VergütungsTG M-V), das auch wir Freien Demokraten außerparlamentarisch einforderten, ist vom Landtag am 20.04.2016 beschlossen worden.

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11. Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?

Siehe Antwort Nr. 10. Wir werden aber auf einer ständigen Evaluation bestehen, um im Sinne besserer Transparenz nachsteuern zu können.

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12. Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?

Das Gesetz und das darin geregelte Transparenzgehalt sollte regelmäßig evaluiert werden.

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13. Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

Die FDP diskutiert die Absenkung des Wahlalters ergebnisoffen. Eine eindeutige Beschlusslage gibt es nicht.

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14. Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, sollten auf kommunaler Ebene ein aktives Wahlrecht erhalten, um auf das Leben in der eigenen Stadt oder Gemeinde mitgestalten und mitbestimmen zu können. Auf Landesebene würden wir ein Wahlrecht für Ausländer nicht befürworten.