Antworten der SPD

1. Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

Wir streben weder eine Erweiterung noch eine Reduzierung des Negativkatalogs für Bürgerbegehren an.

2. Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

Für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, deren Ausgestaltung wir für sachgerecht halten, sehen wir keine Veranlassung.

3. Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

Da sich die Zulässigkeitsprüfung unter anderem darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Verfahrensvorschriften eingehalten sind und ob eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorliegt, wäre eine Zulässigkeitsprüfung vor dem Start der Unterschriftensammlung insofern nicht möglich.

4. Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

Die Sechs-Wochen-Frist halten wir für angemessen. Die von der Vertretung gefassten Beschlüsse sollen umgesetzt werden, ohne dass nach Ablauf der Frist mit ihrer Änderung durch einen Bürgerentscheid gerechnet werden muss. Auch wird mit der Frist der Gefahr begegnet, dass bereits in der Durchführung befindliche Beschlüsse kostenintensiv  rückabgewickelt werden müssen.

5. Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?

Die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben erst kürzlich gemeinsam eine Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, welche die erforderliche Anzahl der Unterstützer eines Volksbegehrens von 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte absenkt und das Zustimmungsquorum bei einem  Volksentscheid von einem Drittel auf ein Viertel reduziert. Vor diesem Hintergrund streben wir eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent nicht an.

6. Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?

Eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden wird von uns nicht befürwortet.

7. Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?

Im Zusammenhang der vor kurzem von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossenen Verfassungsänderung wurde für die freie Unterschriftensammlung im Volksabstimmungsgesetz ein Zeitraum von 5 Monaten festgelegt. Eine Ausweitung der Sammlungsfrist streben wir daher nicht an.

8. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?

Wie bei Wahlen sollte auch die Unterschriftsleistung bei Volksbegehren persönlich handschriftlich erfolgen.

9. Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?

Gerade eine Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene, die wir im Übrigen befürworten, sollte durch den Deutschen Bundestag als dem originär für Bundesrecht verantwortlichen Parlament und nicht über die Länderkammer erfolgen.

10. Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in MV befürworten?

Bereits 2006 wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, um dem wachsenden Bedürfnis der Bürger nach Information und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen Rechnung zu tragen. Damit wurden in wesentlichen Feldern der öffentlichen Hand die Grundlagen für ein transparentes Handeln geschaffen. Nach dem  Informationsfreiheitsgesetz ist der Zugang zu staatlichen Informationen unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit geregelt. Wir werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes prüfen. Dabei ist im Hinblick auf das Beispiel Hamburg zu beachten, dass ein Stadtstaat eine andere Verwaltungsstruktur aufweist als ein Flächenland mit einer Vielzahl von Städten und Gemeinden und einer Landkreisstruktur. Insoweit ist das Ende letzten Jahres verabschiedete Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz, welches das dortige Informationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zusammenführt, geeigneter, um die dort gesammelten Erfahrungen auszuwerten.

11. Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

12. Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?

Selbstverständlich. Nicht nur beim Thema Transparenzgesetz halten wir einen Meinungsaustausch und Diskussionen mit Experten und sachverständigen Verbänden für richtig und sinnvoll.

13. Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

Wir wollen das aktive Wahlrecht zum Landtag ab dem 16. Lebensjahr einführen.

14. Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wir halten die Regelung, wonach zu Kommunalwahlen alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt sind, für sachgerecht. Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, sind auf kommunaler und Landesebene wahlberechtigt.