Antworten der Tierschutzpartei

1. Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz möchte eine stärkere Bürgerbeteiligung erreichen und möchte, dass einige Punkte des § 20 I der Kommunalverfassung MV gelockert werden bzw. über andere Wege für Partizipation der Bürger geöffnet werden. So muss für eine demokratische Gesellschaft ein Teil der Kommunal- und auch Landesfinanzen für Bürgerhaushalte geöffnet werden. Bürgerentscheide berühren stets zumindest mittelbar die Finanzen einer Gebietskörperschaft, so dass ein kompletter Ausschluss von Finanzfragen für Bürgerbegehren nicht realistisch ist. Für Großprojekte/Prestigeprojekte ist es beispielsweise erforderlich, dass die Bürger direktes Mitspracherecht erhalten und auch über Auswirkungen, die im Haushaltsrecht oder Baurecht verankert sind, mitentscheiden. Die anderen Punkte der von Bürgerentscheiden ausgeschlossenen Abstimmungsinhalte sind, bis auf Punkt 7, ebenfalls auf eine Lockerung hin zu überprüfen.

                    *****

2. Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

Bei Bürgerentscheiden gewinnen oftmals die Gegner des Ziels des Bürgerbegehrens, indem sie die Abstimmung boykottieren, was die öffentliche Aufmerksamkeit generell verringert. Jedes Bürgerbegehren ist eher zum Scheitern verurteilt, da hinter Bürgerbegehren oft keine finanzkräftigen Parteien und keine Medienkampagnen stehen. Das Quorum für erfolgreiche Bürgerentscheide ist daher zu senken. Eine Koppelung an die Stimmenanzahl vorheriger Wahlen wäre etwa denkbar: Insofern die „Ja“-Stimmen die Mehrheit erringen und mehr als die (oder auch: mehr als ¾ der) Wähler der letzten Kommunalwahl sind, gilt der Bürgerentscheid als angenommen.

                    *****

3. Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

Zumindest sollte eine Vorprüfung stattfinden, die es ermöglicht, entsprechende Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um die Zulässigkeit herbeiführen zu können.

                    *****

4. Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

Eine Ausweitung dieser Frist ist wünschenswert, beispielsweise in Form einer erweiterten Frist für Beschlüsse, die noch nicht ausgeführt wurden oder wenn eine gewisse Anzahl von Kommunalvertretern eine Fristverlängerung beantragen.

                    *****

5. Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?

Landesweite Volksbegehren erfordern einen sehr hohen Mobilisierungsgrad, der sich als zu hoch erweisen kann, so dass eine Absenkung sinnvoll ist. Beispielsweise können regionale Quoren eingeführt werden, so dass eine regional beschränkte sehr starke Mobilisierung berücksichtigt werden kann, obwohl in anderen Landesteilen die Mobilisierung zu schwach ausfällt.

                    *****

6. Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?

Die Verfassung eines Landes bedarf besonderen Schutzes vor Änderungen. Daher sollten die Hürden hier höher liegen als bei normalen Volksentscheidungen. Die derzeitige Hürde ist jedoch sehr hoch und die Forderung nach einer Absenkung ist nachvollziehbar.

                    *****

7. Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?

Eine Sammlungsfrist hat keinen nachvollziehbaren Zweck und benachteiligt Initiatoren, die erst noch größere Öffentlichkeit herstellen müssen. Daher ist eine Ausweitung oder Abschaffung der Sammlungsfrist erforderlich, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.

                    *****

8. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?

Online-Unterschriften sind aus verschiedenen Gründen kritisch zu sehen. Sie könnten aber stärkere Beachtung finden beispielsweise als Voraussetzung für eine rechtsverbindliche Zulässigkeitsprüfung für ein folgendes Volksbegehren. Auch könnten Online-Unterschriften geeignet sein, dass ein Thema in Gremien des Landtags behandelt werden muss.

                    *****

9. Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?

Bundesweite Volksentscheide können bei vielen Themen wichtige Funktionen der Bürgerbeteiligung erfüllen und die aktive Auseinandersetzung mit politischen Inhalten fördern. Daher würden wir eine solche Initiative wohlwollend prüfen und gegebenenfalls unterstützen.

                    *****

10. Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in MV befürworten?

Wir fordern eine vollständige Offenlegung aller politischen Entscheidungsgrundlagen und behördlichen Daten in Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern befürworten wir ausdrücklich.

                    *****

11. Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?

Diese Frage stellt sich für die Partei Mensch Umwelt Tierschutz nicht, aber entsprechend unserer politischen Forderung nach Offenlegung, öffentlicher Informationspflicht und Bürgerbeteiligung würden wir treibende Kraft für ein Transparenzgesetz in einer Koalition sein.

                    *****

12. Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?

Da die Lobby für Verwaltungs- und Politiktransparenz nicht stark genug sein kann, würden wir solch einen Austausch gern forcieren.

                    *****

13. Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

Wir sind für eine Absenkung des Wahlalters und befürworten zudem die Einführung von gewissen Formen eines direkten/indirekten Kinderwahlrechts, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch sorgsam vorgenommen werden sollte.

                    *****

14. Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Ausländische Mitbürger, die seit einem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern leben, sollten an der Kommunalpolitik aktiv und passiv beteiligt werden. Auf Landesebene sollte zunächst ein aktives Wahlrecht für alle ausländische Bürger, die länger als zwei Jahre hier leben, eingeführt werden. Eine Unterscheidung nach Herkunft sollte nicht vorgenommen werden.