Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?

SPD: Wir streben weder eine Erweiterung noch eine Reduzierung des Negativkatalogs für Bürgerbegehren an.

CDU: Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Zur Stärkung der direkten Demokratie hat der Landtag erst vor wenigen Wochen die Quoren für das Volksbegehren und den Volksentscheid abgesenkt. Zunächst bleibt abzuwarten, wie sich die Senkung dieser Quoren auf die direkte Teilhabe auswirkt.

Die Linke: Ja, DIE LINKE tritt für weitere Absenkungen kommunalrechtlicher Hürden bei direktdemokratischen Verfahren ein. Wir wollen insbesondere den Verzicht auf den Kostendeckungsvorschlag für ein erfolgreiches Bürgerbegehren erreichen.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE sind dafür, den Negativkatalog der Kommunalverfassung für Bürgerbegehren zu reduzieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dies in dem Antrag „Direkte Demokratie in den Kommunen stärken“ (Drs. 6/4459) gefordert. Der Antrag wurde leider abgelehnt. Wir verfolgen dieses Anliegen jedoch weiter.

Bündnis C: Nein.

FDP: Der Negativkatalog ist nicht in Stein gemeißelt. Zur Finanzwirksamkeit vertreten die Freien Demokraten, dass ein  Bürgerbegehren nicht allein daran scheitern kann, dass keine Kostendeckung benannt werden kann. Detailkenntnisse über Deckungen aus den öffentlichen Haushalten können nicht Voraussetzung für Bürgerbegehren sein.

Freier Horizont: Ja, aber nicht pauschal. Eine Handlungsfähigkeit der pol Gremien muss gewährleistet bleiben.

Die Partei: Ja, schon alleine, weil das Wort „negativ“ so negativ klingt und negative Dinge reduziert werden müssen.

Piratenpartei: Ja

Tierschutzpartei: Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz möchte eine stärkere Bürgerbeteiligung erreichen und möchte, dass einige Punkte des § 20 I der Kommunalverfassung MV gelockert werden bzw. über andere Wege für Partizipation der Bürger geöffnet werden. So muss für eine demokratische Gesellschaft ein Teil der Kommunal- und auch Landesfinanzen für Bürgerhaushalte geöffnet werden. Bürgerentscheide berühren stets zumindest mittelbar die Finanzen einer Gebietskörperschaft, so dass ein kompletter Ausschluss von Finanzfragen für Bürgerbegehren nicht realistisch ist. Für Großprojekte/Prestigeprojekte ist es beispielsweise erforderlich, dass die Bürger direktes Mitspracherecht erhalten und auch über Auswirkungen, die im Haushaltsrecht oder Baurecht verankert sind, mitentscheiden. Die anderen Punkte der von Bürgerentscheiden ausgeschlossenen Abstimmungsinhalte sind, bis auf Punkt 7, ebenfalls auf eine Lockerung hin zu überprüfen.

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Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?

SPD: Für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, deren Ausgestaltung wir für sachgerecht halten, sehen wir keine Veranlassung.

CDU: Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Siehe Frage 1.

Die Linke: Ja, DIE LINKE möchte die Quoren absenken. Wir erachten vor allem das Zustimmungsquorum in einem  Bürgerentscheid für zu hoch. Dieses sollte nicht höher als 10 bis 20 Prozent ausfallen.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE sind für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Auch das hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag „Direkte Demokratie in den Kommunen stärken“ (Drs. 6/4459) deutlich gemacht. Fünf Prozent oder maximal 4.000 Unterschriften sollten für ein Bürgerbegehren ausreichen. Die bei einem Bürgerentscheid erforderliche Mehrheit sollte mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten betragen.

Bündnis C: Nein.

FDP: Ja. Die Quoren sind auf ein repräsentatives Mindestmaß abzusenken, damit direkte Demokratie eine realistische Chance hat. Das Quorum könnte auch dynamisch ausgestaltet werden, gemessen an der Wahlbeteiligung, durch die die  Entscheidungsträger legitimiert wurden.

Freier Horizont: Ja, wir sind für eine vollständige Abschaffung von Quoren.

Die Partei: Ja, bei 3 ½.

Piratenpartei: Ja, kein Quorum außer bei verfassungsänderungen

Tierschutzpartei: Bei Bürgerentscheiden gewinnen oftmals die Gegner des Ziels des Bürgerbegehrens, indem sie die Abstimmung boykottieren, was die öffentliche Aufmerksamkeit generell verringert. Jedes Bürgerbegehren ist eher zum Scheitern verurteilt, da hinter Bürgerbegehren oft keine finanzkräftigen Parteien und keine Medienkampagnen stehen. Das Quorum für erfolgreiche Bürgerentscheide ist daher zu senken. Eine Koppelung an die Stimmenanzahl vorheriger Wahlen wäre etwa denkbar: Insofern die „Ja“-Stimmen die Mehrheit erringen und mehr als die (oder auch: mehr als ¾ der) Wähler der letzten Kommunalwahl sind, gilt der Bürgerentscheid als angenommen.

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Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?

SPD: Da sich die Zulässigkeitsprüfung unter anderem darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Verfahrensvorschriften eingehalten sind und ob eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorliegt, wäre eine Zulässigkeitsprüfung vor dem Start der Unterschriftensammlung insofern nicht möglich.

CDU: Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Siehe Frage 1.

Die Linke: Ja, zur direkten Demokratie gehört für uns, dass die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger umfassend darin  unterstützt, ein Begehren bzw. einen Entscheid auf den Weg zu bringen. Ein umgekehrtes Verfahren, wie von Ihnen  vorgeschlagen, dient diesem Ziel.

Bündnis 90/Die Grünen: Vor dem Start der Unterschriftensammlung sollte bei Bürgerbegehren aus GRÜNER Sicht eine Zulässigkeitsprüfung stattfinden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zwei Mal einen Vorschlag dazu in den Landtag eingebracht, wie eine entsprechende Regelung in der Kommunalverfassung aussehen könnte (Drs. 6/1231 und 6/1753). Beide Gesetzentwürfe wurden abgelehnt. Wir werden dieses Anliegen jedoch weiter verfolgen.

Bündnis C: JA, das würde zu einer sinnvollen Entlastung der Verwaltung (Entbürokratisierung) führen.

FDP: Wir sind für eine Prüfung der Zulässigkeit vor dem Start der Unterschriftensammlung. Die Verwaltung sollte neutral bei der Vorbereitung beraten können.

Freier Horizont: Nein, Bürgerwille darf nicht durch Formalitäten gleich im Vorfeld abgewürgt werden.

Die Partei: Ja, klingt clever.

Piratenpartei: Ja, wichtige Änderung

Tierschutzpartei: Zumindest sollte eine Vorprüfung stattfinden, die es ermöglicht, entsprechende Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um die Zulässigkeit herbeiführen zu können.

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Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?

SPD: Die Sechs-Wochen-Frist halten wir für angemessen. Die von der Vertretung gefassten Beschlüsse sollen umgesetzt werden, ohne dass nach Ablauf der Frist mit ihrer Änderung durch einen Bürgerentscheid gerechnet werden muss. Auch wird mit der Frist der Gefahr begegnet, dass bereits in der Durchführung befindliche Beschlüsse kostenintensiv  rückabgewickelt werden müssen.

CDU: Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf, die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Siehe Frage 1.

Die Linke: Hier gilt es zwischen zwei Gütern abzuwägen. Zum einen ist nachvollziehbar, dass Bürgerinnen und Bürger  ausreichend Zeit benötigen, um für ein entsprechendes kassatorisches Bürgerbegehren Unterschriften zu sammeln. Auf der anderen Seite muss aber auch sichergestellt sein, dass eine demokratisch legitimierte Entscheidung der  Vertretungskörperschaft zügig umgesetzt werden kann. Insofern sieht DIE LINKE hier allenfalls einen minimalen Spielraum die Frist zu erweitern.

Bündnis 90/Die Grünen: Die derzeit geltende 6-Wochen-Frist für die so genannten Korrekturbegehren ist aus GRÜNER Sicht definitiv zu kurz. Die Bürgerinnen und Bürger sollten mindestens zwei Monate Zeit für den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung haben.

Bündnis C: Nein.

FDP: Die Frist kann nicht erheblich verlängert werden, da auch Planungs- und Rechtssicherheit hohe Güter sind. Die Frist kann aber nach unserer Auffassung bis zur übernächsten regulären Sitzung des jeweils beschließenden Rates verlängert werden.

Freier Horizont: Ja, wir befürworten eine angemessene Verlängerung, die sich an praktischen Erfahrungen ausrichten sollte.

Die Partei: Nein, also wer mehr als 6 Wochen braucht, um auf den Trichter zu kommen, dass ihm oder ihr etwas nicht passt, hat Pech gehabt, c’mon!

Piratenpartei: Ja

Tierschutzpartei: Eine Ausweitung dieser Frist ist wünschenswert, beispielsweise in Form einer erweiterten Frist für Beschlüsse, die noch nicht ausgeführt wurden oder wenn eine gewisse Anzahl von Kommunalvertretern eine Fristverlängerung beantragen.