Zu diesem Urteil kommen Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch. Sie weisen nach, dass es nicht rechtens ist, 17- oder 16-Jährige pauschal von der Wahl auszuschließen. Den jungen Menschen kann nicht einfach abgesprochen werden, dass sie reif genug sind, wählen zu gehen. Schließlich dürfen sich 16- und 17-Jährige bereits in vier Bundesländern an Landtagswahlen und in elf Bundesländern an Kommunalwahlen beteiligen. Mehr Demokratie e.V. und der Landesjugendring von Mecklenburg-Vorpommern wollen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für die Landtagswahlen vor dem Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen. Dafür werden junge Menschen gesucht, die zunächst einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei ihrer Gemeinde stellen, weil sie dort nicht aufgeführt sind. Gegen die Gültigkeit der Wahl können dann Einsprüche beim Landtag und anschließend Anfechtungen beim Landesverfassungsgericht erfolgen.
Die Muster-Anträge gegen das Wählerverzeichnis und weitere Informationen gibt es hier:
- Muster-Anträge
- Hinweise für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Kurz-Gutachten zum Wahlrechtsausschluss von 17-Jährigen
Muster-Einsprüche und Muster-Anfechtungen gegen die Gültigkeit der Wahl werden später auf der Website eingestellt.