Corona – Gesetzgebung im Eilverfahren

Am 18. November 2020 wurde das " Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" im Bundestag und Bundesrat verabschiedet und noch am gleichen Tag vom Bundespräsidenten unterschrieben. Was für ein Eilverfahren! Ungewöhnliche Zeiten mögen ungewöhnliche Prozesse hervorbringen. Doch müssen solche weitreichenden Entscheidungen wirklich so hektisch gefällt werden?

Diese und weitere Fragen zum Infektionsschutzgesetz  stellt Vorstandsmitlied Susanne Socher im Podcast „politikverschossen“ unserem Experten Stefan Padberg, der den Prozess seit Wochen verfolgt und eine Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss vorgelegt hat.