Zur Debatte des Landtags zur Reform der Volksgesetzgebung

Abstimmungen nicht schlechter stellen als Wahlen

Rostock, 27. Januar 2016


Zur Debatte des Landtags zur Reform der Volksgesetzgebung am morgigen Mittwoch erklärt MEHR DEMOKRATIE, Fachverband für Direkte Demokratie:


Mit der geplanten Absenkung des Zustimmungsquorums bei Volksentscheiden von 33,3 % auf 25 % haben Volksabstimmungen in Mecklenburg-Vorpommern endlich eine echte Chance! Vom direktdemokratischen Schlusslicht unter den Bundesländern rückt MV damit ins Mittelfeld vor.


„Allerdings halten wir Zustimmungsquoren grundsätzlich für nicht begründbar“, sagt Nicolai Pahne vom Fachverband für direkte Demokratie. Das Mehrheitsprinzip sollte nicht nur bei Wahlen, sondern auch Abstimmungen gelten. Ein Quorum führe hingegen dazu, dass Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen gewertet werden. Dadurch wird die Demokratie auf den Kopf gestellt: Nicht die Abstimmenden entscheiden, sondern diejenigen, die zuhause bleiben. Bayern und Sachsen zeigen, dass es auch anders geht. Dort gibt es bei einfachen Gesetzen überhaupt kein Zustimmungsquorum. Auch beim Volksentscheid über die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern 1994 war noch keine bestimmte Mindestbeteiligung nötig.

→ Gleichbehandlung von Wahlen und Abstimmungen – Abschaffung des Zustimmungsquorums!


Eine Sammlungsfrist beim Bürgerbegehren ist grundsätzlich sinnvoll. Der geplante Zeitraum von fünf Monaten ist jedoch extrem kurz. Gerade für Initiativen ohne Parteien oder große Organisationen im Rücken wäre es schwer, wenn nicht gar unmöglich, in einem Flächenstaat wie Mecklenburg-Vorpommern innerhalb dieser Frist die nötigen Unterschriften zu sammeln. Wir halten eine Frist von sechs Monaten oder länger wie in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen wir für das Minimum.

Einführung einer Sammlungsfrist von neun bis zwölf Monaten!


Die Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren von 120.000 (8,7 % der Abstimmungsberechtigten) auf 100.000 (7,2 %) ist ein richtiger Schritt, jedoch noch zu hoch.


Orientierung an der Sperrklausel bei Wahlen – Unterschriftenquorum
von fünf Prozent!


Höchst bedauerlich ist, dass die geplanten Änderungen nur einfachgesetzliche Volksentscheide betreffen. Verfassungsändernde Volksabstimmungen bleiben ein rein theoretisches Recht auf dem Papier, da in diesem Fall neben einer 2/3-Mehreit auch ein Zustimmungsquorum von 50 % gefordert wird. Angesichts der Tatsache, dass bei der Landtagswahl 2011 die Wahlbeteiligung nur 51,5 % betrug, ist dieses Quorum utopisch hoch. Deshalb können etwa die direktdemokratischen Verfahren praktisch nicht auf direktdemokratischem Wege geändert werden.