Volksgesetzgebung

Die erste Stufe der direkten Demokratie auf Landesebene ist die Volksinitiative. Sie ist jedoch nicht zwingend dem Volksbegehren vorgelagert und ihrem Wesen nach eine unverbindliche Volkspetition.

Die Volksgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern ist somit zweistufig ausgebildet: Ein erfolgreiches Volksbegehren erzwingt einen Volksentscheid, in dem das Wahlvolk verbindlich über eine Gesetzesvorlage abstimmt.

Für faire Volksentscheide

Das Volksabstimmungsgesetz sollte anwendungsfreundlich sein. Unsere wichtigsten Forderungen:

  • Abschaffung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid. Die Mehrheit der Abstimmenden sollte Entscheiden, nicht die Zahl der nicht Abstimmenden.
  • Absenkung des Unterschriftenquorumsauf 5 % beim Volksbegehren, analog zur Sperrklausel bei Wahlen
  • Ausweitung der fünfmonatigen Sammlungsfrist
  • realistische Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden
  • Onlineeintragungen in die Unterschriftenlisten, wie es sie bei Petitionen an den Bundestag bereits gibt, sollten bei Bürger- und Volksbegehren möglich sein
  • Schutzwirkung eines erfolgreichen Volksbegehrens bis zum Volksentscheid
  • Kostenerstattung bei erfolgreichen Volksbegehren
  • Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen
  • Informationsheft

Volksbegehrensbericht 2015

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