Volksentscheid

Mit einem Volksentscheid stimmt das Wahlvolk verbindlich über eine Gesetzesvorlage ab. Voraussetzung für einen Volksentscheid ist ein erfolgreiches Volksbegehren.

Über ein erfolgreiches Bürgerbegehren muss der Landtag unverzüglich beraten, bis zu einer Entscheidung hat er jedoch sechs Monate Zeit. Bei einer Ablehnung des Begehrens muss nach frühestens drei und spätestens sechs Monaten ein Volksentscheid stattfinden.

Beim Volksentscheid wird der Gesetzentwurf mit einfacher Mehrheit angenommen. Die höhere Hürde ist jedoch das Zustimmungsquorum: Mindestens 25% der Stimmberechtigten müssen im Volksentscheid zustimmen. Bei Verfassungsänderungen ist sogar eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden nötig, zudem muss mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten zugestimmt haben.

Die Kosten für die Durchführung des Volksentscheids trägt das Land.

Unsere Forderungen für faire Volksentscheide

  • Abschaffung des Zustimmungsquorums! In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechte wahrnehmen und sich äußern. Eine Abstimmungsklausel führt dazu, dass Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen gewertet werden, und damit Uninteressierte und Boykotteure das Sagen haben. Die Demokratie wird auf den Kopf gestellt: Nicht diejenigen, die zur Urne gehen entscheiden, sondern diejenigen, die zuhause bleiben. Den Bürgerinnen und Bürgern wird das Recht auf Stimmenthaltung genommen. Wird die Mehrheitsentscheidungen aufgrund einer Abstimmungsklausel für ungültig erklärt, setzt sich die Minderheit der Abstimmenden gegenüber der Mehrheit durch. Dies führt zu Frustration. In der Schweiz ist es Alltag, daß die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet.
  • Schutzwirkung eines erfolgreichen Volksbegehrens bis zum Volksentscheid: Mit der Regelung einer aufschiebenden Wirkung kann verhindert werden, daß Parlament und Regierung trotz eines erfolgreichen Volksbegehrens vollendete Tatsachen schaffen
  • Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen, sofern dies innerhalb der vorgegebenen Fristen möglich ist
  • Informationsheft mit Informationen über das Pro und Contra zu den Abstimmungsvorlagen beim Volksentscheid, das vom Abstimmungsleiter mit der amtlichen Benachrichtigung zum Volksentscheid an alle Haushalte zu senden ist. In dieser Broschüre sollen die Auffassungen der Vertreter des Volksbegehrens und des Landtages in gleichem Umfang dargestellt werden
  • Realistische Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden. Zur Zeit muss nicht nur eine 2/3-Mehrheit zustimmen, sondern auch die Mehrheit der Wahlberechtigten. Selbst bei Landtagswahlen beträgt die Wahlbeteiligung aber i.d.R. nur wenig mehr als 50%.

Volksentscheidsranking 2021

Das aktuelle Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie können Sie hier herunterladen.

Mecklenburg-Vorpommern liegt mit den derzeitigen Regelungen auf dem vorletzten Platz im Vergleich der Bundesländer.

Rechtsgrundlage