Einwohnerantrag

Mit den Unterschriften von 5 % oder mindestens 2.000 Einwohnern kann eine wichtige Angelegenheit auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung gesetzt werden. Unterschreiben können alle Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine Entscheidung des Gemeinderates lässt sich mit dem Einwohnerantrag nicht erzwingen

Unsere Forderungen

  • Absenkung des Unterschriftenquorums von 5 % auf 2 %
  • Rederecht der Vertreter des Einwohnerantrags in der Gemeindevertretung
  • der Einwohnerantrag sollte nicht nur zur Beratung, sondern auch zur Abstimmung eingebracht werden können

Bürgerbegehrensbericht Mecklenburg-Vorpommern 2015

Eine Bilanz der Jahre 1994 bis 2014

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Datenbank Bürgerbegehren

Einen Überblick über alle seit 1994 eingereichten Bürgerbegehren bietet unsere Datenbank Bürgerbegehren

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