Bürgerbegehrensbericht: Mecklenburg-Vorpommern bleibt ein Schlusslicht bei direkter Demokratie

Bundesland mit höchstem Anteil unzulässiger Bürgerbegehren +++ Nur in Rheinland-Pfalz durchschnittlich weniger Verfahren +++ Reformbedarf weiterhin hoch

Der neue Bürgerbegehrensbericht 2025 von Mehr Demokratie zeigt: Mecklenburg-Vorpommern gehört weiterhin zu den bundesweiten Schlusslichtern, wenn es um direkte Demokratie auf kommunaler Ebene geht. Während bundesweit im vergangenen Jahr 229 direktdemokratische Verfahren stattfanden, waren es in Mecklenburg-Vorpommern lediglich vier neue Bürgerbegehren – ohne einen einzigen Bürgerentscheid.

In keinem anderen Bundesland ist der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren so hoch wie hier. Fast jedes zweite Bürgerbegehren (48,1 Prozent ) wird als unzulässig abgelehnt. Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 26,2 Prozent. Aus Sicht von Mehr Demokratie ist diese Statistik bedenklich. Bürgerbegehren können helfen, lokale Konflikte zu befrieden. Scheitern sie aber an formalen Hürden, sorgt das für Frustration bei Initiativen und in der Bevölkerung – und letztlich auch bei Verwaltungen.

Auch die relative Häufigkeit in der Anwendung direktdemokratischer Verfahren ist gering. Statistisch gesehen findet in einer Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern nur alle 130 Jahre ein Bürgerbegehren oder Ratsreferendum statt. Dieser Wert wird nur von Rheinland-Pfalz unterboten.

Hürden erschweren Mitbestimmung

Eine Ursache für das schlechte Abschneiden sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Bürgerinnen und Bürger beispielsweise nicht über Bauprojekte abstimmen. Außerdem müssen Initiativen selbst einen Kostendeckungsvorschlag für ihre Anliegen vorlegen – eine Anforderung, die bundesweit zunehmend als veraltet gilt.

Sonderkapitel Geflüchtetenunterkünfte

Ein Sonderkapitel des Berichts beleuchtet Bürgerentscheide zu Geflüchtetenunterkünften zwischen 2015 und 2024. Insgesamt gab es bundesweit 27 solcher Verfahren, von denen 16 „flüchtlingsfreundlich“ ausgingen. Zehn Bürgerentscheide lehnten die Unterbringung Geflüchteter ab – darunter vier in Mecklenburg-Vorpommern. In zwei dieser Fälle gingen Bürgerbegehren einem Entscheid voraus. Mehr Demokratie fordert daher mehr Bürgerbeteiligung und bessere Informationsarbeit bei der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete.

Hintergrund

Der Bürgerbegehrensbericht erscheint alle zwei Jahre und wird von Mehr Demokratie gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal erstellt. Er gilt als umfassendste Analyse direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler Ebene in Deutschland.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter: www.mehr-demokratie.de/buergerbegehren