MV: Bisher nur ein Volksentscheid. Verband: Hürden senken!

In Mecklenburg-Vorpommern können seit 1994 landesweite Volksbegehren „von unten“ initiiert werden. Bisher gab es dort 29 direktdemokratische Anläufe. Das geht aus den Daten und Fakten des neuen Volksbegehrensberichts hervor, den der Fachverband Mehr Demokratie heute vorstellte. 
Viermal wurde demgemäß die Phase des Volksbegehrens erreicht. Einmal kam es zu einem Volksentscheid: Im September 2015 stimmten die Bürgerinnen und Bürger darüber ab, ob eine vom Landtag beschlossene Gerichtsstrukturreform rückgängig gemacht werden sollte. Zwar stimmte eine Mehrheit für dieses Anliegen, doch die notwendige Beteiligung wurde nicht erreicht. Der Volksentscheid scheiterte somit „unecht“ am sogenannten Zustimmungsquorum. 
Was die Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide betrifft, belegt Mecklenburg-Vorpommern Platz 12 im Mehr Demokratie-Ranking der Bundesländer und erhält die Schulnote 4,1 (ausreichend). 
Mehr Demokratie fordert insbesondere, das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren abzusenken. Es soll künftig ausreichen, wenn fünf Prozent der Stimmberechtigten ein Volksbegehren unterstützen, um eine landesweite Abstimmung herbeizuführen.

++ Hintergrundseite zum Volksbegehrensbericht: https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/volksbegehren-in-den-laendern/volksbegehrensbericht-2026


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