Wahlrecht

Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?

SPD: Wir wollen das aktive Wahlrecht zum Landtag ab dem 16. Lebensjahr einführen.

CDU: Nein. Umfragen zeigen: Die allermeisten Menschen in Deutschland, auch die Jugendlichen, lehnen das Wahlalter mit 16 ab. Als das letzte Mal das Wahlalter gesenkt wurde, gab es den breiten gesellschaftlichen Wunsch nach einer Absenkung des Wahlalters. Das ist heute anders. Deswegen sind wir nicht dafür, das Wahlalter abzusenken.

Die Linke: Ja.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE sind für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gleich zwei mal einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Drs. 6/5063 und 6/1024), ist damit jedoch beide Male gescheitert. Doch gerade nach dem Erscheinen der Bertelsmann-Studie „Wählen ab 16“ werden wir auch bei diesem Thema nicht locker lassen. Diese Studie belegt, dass durch eine Herabsetzung des Wahlalters eine Steigerung der Erstwählerbeteiligung erreicht werden kann. Gelinge es, durch frühes Wählen die Erstwählerbeteiligung zu erhöhen, wirke sich dies positiv auf die Höhe der Gesamtwahlbeteiligung aus. Ein solcher positiver Impuls wäre angesichts des Absturzes der Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen von 79,4 auf zuletzt 51,5 Prozent dringend nötig!

Bündnis C: Nein.

FDP: Die FDP diskutiert die Absenkung des Wahlalters ergebnisoffen. Eine eindeutige Beschlusslage gibt es nicht.

Freier Horizont: Nein.

Die Partei: Ja, zu diesem Zweck möchte ich aus den Zielen unseres Bundesverbands zitieren: „An Schulen und bei U18-Wahlen hat Die PARTEI regelmäßig mittlere zweistellige Wahlergebnisse, in Altenheimen dagegen regelmäßig unter 0 Prozent. Die PARTEI fordert deshalb eine Ausweitung des Wahlalters bei gleichzeitiger Beschränkung: Wählen darf, wer zwischen 12 und 52 ist.“

Piratenpartei: Ja.

Tierschutzpartei: Wir sind für eine Absenkung des Wahlalters und befürworten zudem die Einführung von gewissen Formen eines direkten/indirekten Kinderwahlrechts, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch sorgsam vorgenommen werden sollte.

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Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

SPD: Wir halten die Regelung, wonach zu Kommunalwahlen alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt sind, für sachgerecht. Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, sind auf kommunaler und Landesebene wahlberechtigt.

CDU: Nein. Das Recht zu Wählen geht auch mit der Annahme einher, dass derjenige, der das Recht ausübt, dauerhaft Teil desjenigen Gemeinwesens ist, auf den sich seine
Wahlentscheidung auswirkt. Dieser Tatbestand ist bei deutschen Staatsbürgern regelmäßig der Fall, bei Ausländern indessen nicht. Wer als Ausländer dauerhaft in Deutschland möchte und die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann sich einbürgern lassen und hat dann auch alle Rechte. Von 2000 bis 2012 haben sich insgesamt 1,6 Mio. Menschen einbürgern lassen.

Die Linke: Ja, DIE LINKE hält es für zwingend, dass alle hier dauerhaft Lebenden auf die Angelegenheiten des öffentlichen Lebens mit ihrer Wählerstimme Einfluss nehmen können.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE begrüßen, dass EU-Bürger an Kommunalwahlen aktiv und passiv teilnehmen können, wenn sie hier ihren Hauptwohnsitz haben. Wir setzen uns für ein möglichst inklusives Wahlrecht ein.

Bündnis C: Nein.

FDP: Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, sollten auf kommunaler Ebene ein aktives Wahlrecht erhalten, um auf das Leben in der eigenen Stadt oder Gemeinde mitgestalten und mitbestimmen zu können. Auf Landesebene würden wir ein Wahlrecht für Ausländer nicht befürworten.

Freier Horizont: EU-Bürger auf kommunaler Ebene ja. Für alle anderen Ausländer und für die Landesebene sollte gelten: Wer hier leben und mitgestalten und -bestimmen möchte, muß sich zu unserem Land bekennen und die Staatsbürgerschaft annehmen. Allerdings müßte dazu bei Bestehen der Voraussetzungen auch eine reale Chance auf Einbürgerung gewährt werden. Wir fordern daher ein zeitgemäßes Einwanderungsgesetz.

Die Partei: Ja, wer Bock hat zu wählen und vom Willen der Gewählten abhängig ist, soll gefälligst auch wählen. Natürlich sollten die Personen in der Lage sein einen geraden Satz zu sprechen und zu verstehen, was die Kandidaten so von sich geben. Der syrische Flüchtling soll ja nicht aus Versehen eine Dame à la Frauke Petry nur wegen des netten Lächelns wählen.

Piratenpartei: Ja, EU-Ausländer auch auf Landesebene, kommunal alle

Tierschutzpartei: Ausländische Mitbürger, die seit einem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern leben, sollten an der Kommunalpolitik aktiv und passiv beteiligt werden. Auf Landesebene sollte zunächst ein aktives Wahlrecht für alle ausländische Bürger, die länger als zwei Jahre hier leben, eingeführt werden. Eine Unterscheidung nach Herkunft sollte nicht vorgenommen werden.