Kommunalverfassung: Mehr Demokratie kritisiert Gesetzentwurf

Fachverband sieht große Lücken im Regierungsentwurf und stellt Empfehlungspapier für bessere direkte Demokratie vor.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie kritisiert den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts. Da der Entwurf keine nennenswerten Verbesserungen der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene beinhaltet, hat der Landesverband ein Empfehlungspapier mit Vorschlägen zur Stärkung der Bürger-Mitsprache vorgestellt.

In den Ländervergleichen von Mehr Demokratie belegt Mecklenburg-Vorpommern sowohl bei den Regelungen der direkten Demokratie, als auch bei der Anwendungspraxis den 15. und damit vorletzten Platz. Dennoch enthält der Gesetzentwurf lediglich eine Erweiterung der Beratung durch die entsprechende Kommunalverwaltung und Rechtsaufsicht vor Beginn eines Bürgerbegehrens.

Mehr Demokratie schlägt dem Landtag, der den Gesetzentwurf derzeit behandelt, mehrere Änderungen der Kommunalverfassung vor. Mit diesen könnte die Initiierung von Bürgerbegehren erleichtert, die Zahl unzulässiger Bürgerbegehren reduziert und der Informations- und Kommunikationsprozess vor Bürgerentscheiden gestärkt werden. Zu den Vorschläge gehören:

  • die Schaffung eines Antrags auf Einwohnerversammlung,
  • die Senkung des Quorums bei Einwohneranrägen auf 1 Prozent der Unterschriftsberechtigten und max. 300 Unterschriften,
  • die Verkleinerung des Negativkatalogs in § 20 Abs. 2 KV M-V, insbesondere durch die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerentscheide,
  • die Erhöhung der Sammelfrist für Korrekturbegehren auf 4 Monate,
  • die Senkung des Unterschriftenquorum bei Bürgerbegehren,
  • die Senkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden,
  • die Vorabprüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren
  • eine Sperrwirkung nach dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens,
  • die Einführung einer Alternativvorlage durch die Gemeindevertretung bei einem Bürgerentscheid nach Bürgerbegehren bzw. der Bürgerinnen und Bürger bei einem Bürgerentscheid nach Vertreterbegehren,die Einführung von Bürgerentscheiden auch auf der Ebene der Ortsteile.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts (Drs. 8/3388) kann hier heruntergeladen werden.

Das Empfehlungspapier steht hier zum Downlad zur Verfügung.