Wer online eine Petition unterzeichnet, kennt vielleicht das Gefühl: Man setzt seine Unterschrift und teilt den Link; doch erfährt am Ende nicht, was es bewirkt hat. Viele dieser Eingaben verpuffen, weil sie die Parlamente, die etwas ändern könnten, gar nicht erst erreichen oder diese sich nicht damit befassen wollen. In Mecklenburg-Vorpommern soll damit Schluss sein.
Am 3. Juni 2026 hat der Landtag eine Neufassung des über 30 Jahre alten Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes beschlossen und zugleich seine Geschäftsordnung angepasst. Herzstück der Reform ist die Einführung öffentlicher Petitionen. Findet ein Anliegen auf der Internetseite des Petitionsausschusses innerhalb von sechs Wochen 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützer, sind die Petentin oder der Petent in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses anzuhören. Auch zuständige Fachausschüsse können hingezogen werden. Allerdings gibt es, das ist ein Wermutstropfen, einen umfassenden Katalog mit Gründen, aus denen einer Petition die Veröffentlichung versagt werden kann.
Damit ist Mecklenburg-Vorpommern das siebte Bundesland in dem öffentliche Petitionen möglich sind. Über das Ergebnis wird zudem öffentlich informiert. Gezeichnet werden kann sowohl online als auch, bis 2034, handschriftlich auf ausgedruckten Listen. Mit der Möglichkeit zur handschriftlichen Eintragung wird auch der Teil der Bevölkerung inkludiert, der nicht regelmäßig online aktiv ist, was auch aus Sicht der Beteiligung ein gutes Zeichen ist. Die digitale Eintragungsmöglichkeit auf der Webseite des Landtags soll ab dem 1.1.2027 zur Verfügung stehen.
Die Gesetzesänderung bringt zudem eine zweite Neuerung: Beim Bürgerbeauftragten werden künftig die Aufgaben einer Ombudsperson gegen Diskriminierung verankert; konkret gegen Benachteiligung durch Behördenmitarbeiter. Kritik gab es unter anderem seitens CDU, da das Gesetz nicht abschließend definiere, welche Fälle von Diskriminierung gemeint seien. Zudem wurde beklagt, dass angesichts eines bereits bestehenden Antidiskriminierungs-Verbands mit der Ombudsstelle Doppelstrukturen geschaffen werden.
Der Entwurf wurde mit den Stimmen von SPD, Linke, Grünen und FDP angenommen; AfD und CDU stimmten dagegen.
Zur Einordnung gehört auch, dass öffentliche Petitionen zwar eine Anhörung und eine öffentliche Befassung im Petitionsausschuss erwirken können, Das letzte Wort behält jedoch, anders als bei der direkten Demokratie, das Parlament. Ein Ausbau der direkten Demokratie bleibt weiterhin notwendig, unter anderem durch ein niedrigere Zustimmungshürde beim Volksentscheid .
Dennoch: Öffentliche Petitionen stärken den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Abgeordneten. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das ein spürbarer Schritt in ihre Richtung.



