Verfassungsänderung: Mecklenburg-Vorpommern erleichtert die direkte Demokratie

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine lang geplante Verfassungsänderung zur Reform der Volksgesetzgebung beschlossen. Mehr Demokratie begrüßt die Reform, fordert aber weitere Verbesserungen.

Die Unterschriftenhürde bei Volksbegehren soll mit der Verfassungsänderung von 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte gesenkt werden. Die Zustimmungshürde bei einfachen Gesetzen soll künftig nur noch bei einem Viertel statt bei einem Drittel der Wahlberechtigten liegen. Zudem wird die Sammelfrist für Unterschriften, die frei auf der Straße gesammelt werden, auf fünf Monate begrenzt. 

„In über 20 Jahren hat es nur ein einziges Volksbegehren im Mecklenburg-Vorpommern geschafft, die Unterschriftenhürde zu überspringen“, sagt Michael Efler, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Die Reform der Volksgesetzgebung ist lange überfällig.“ Auf die entsprechende Verfassungsänderung hatte sich die große Koalition mit der Linkspartei geeinigt. „Schön wäre es gewesen, wenn die Unterschriftenhürde deutlicher gesenkt und das Zustimmungsquorum abgeschafft worden wäre. Enttäuschend ist auch, dass der eingebrachte Gesetzentwurf unverändert beschlossen wird“, so Efler. 

Dennoch gehe die Verfassungsänderung in die richtige Richtung. „Diese Reform könnte die direkte Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern endlich beleben und die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung einladen“, so Efler weiter. Bisher liegt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer im hinteren Mittelfeld, was die Regelungen der direkten Demokratie auf Landesebene angeht. „Das Zustimmungsquorum sollte komplett abgeschafft werden, wie etwa in Sachsen und Bayern. Wie bei Wahlen sollten diejenigen entscheiden, die sich beteiligen“, sagt Efler. Mehr Demokratie fordert darüber hinaus die Zulassung finanzwirksamer Volksbegehren. Viele Verfahren seien bisher auch an Themenausschlüssen gescheitert. 

In Mecklenburg-Vorpommern ist es seit der Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid 1994 nur einer Initiative („Gegen die Gerichtsstrukturreform“, 2014) gelungen, die Unterschriftenhürde für die zweite Stufe eines Volksbegehrens zu überspringen. Bei bisher 29 eingeleiteten direktdemokratischen Verfahren ging ansonsten nur die Initiative „Für ein neues Schulgesetz“ 2006 in die zweite Sammelphase, scheiterte aber an der Hürde von rund 120.000 Unterschriften (8,5 Prozent der Wahlberechtigten).