Bürgerbegehrensbericht 2023: Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich abgeschlagen

+++ 2022 vier Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid +++ Hälfte aller Bürgerbegehren unzulässig +++ Großer Reformbedarf bei der direkten Demokratie +++ Positive Wirkung von Bürgerbegehren beim Klimaschutz +++

In dem am heutigen Donnerstag (1.6.) von Mehr Demokratie e. V. veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht, der die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammenfasst und analysiert, schneidet Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich schlecht ab. Im gesamten Bundesland gab es 2022 vier neue Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Bundesweit waren es im vergangenen Jahr 245 Bürgerbegehren.

 

„Der Bericht bestätigt: bundesweit möchten die Bürger ihr unmittelbares Lebensumfeld mitgestalten und mischen sich ein. Die Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern aber sind ernüchternd. Es gibt einen großen Reformbedarf für mehr Bürgermitsprache, doch die Landespolitik handelt nicht“, sagt Dennis Klüver, Landessprecher von Mehr Demokratie Mecklenburg-Vorpommern.

 

Bei der Anwendungshäufigkeit von Bürgerbegehren liegt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich aller Bundesländer auf dem vorletzten Platz. Pro Gemeinde findet alle 132 Jahre ein direktdemokatisches Verfahren statt. Für die Jahre 2018 bis 2022 liegt der Wert bei 146 Jahren. Auch bei der Zulässigkeit von Bürgerbegehren ist Mecklenburg-Vorpommern Vorletzter. Mit 50,4 Prozent wurden mehr als die Hälfte aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Der bundesweite Schnitt liegt bei 28,5 Prozent.

 

Ausschlaggebend für das schlechte Abschneiden seien laut Mehr Demokratie die Regelungen für die direkte Demokratie. Sie stellen eine hohe Hürde für die Bürger dar, wenn diese sich durch Bürgerbegehren vor Ort verbindlich bei Sachfragen einbringen möchten. Im Volksentscheid-Ranking, einem Gesetzesvergleich von Mehr Demokratie e. V., liegt Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls auf dem vorletzten Platz.

„In dieser Form ist die direkte Demokratie das Papier kaum wert, auf dem sie steht. Dabei genügt ein einfaches Gesetz, um die Voraussetzungen zu erleichtern. Die Erweiterung der zulässigen Themen für Bürgerentscheide, vor allem bei der Bauleitplanung, und die Reduzierung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen oberste Priorität haben“, fordert Klüver.

 

In einem Sonderteil geht der aktuelle Bürgerbegehrensbericht auf Bürgerbegehren ein, die in den vergangenen zehn Jahren einen Klimaschutzbezug hatten. In Mecklenburg-Vorpommern gab es seit 2013 sechs Bürgerbegehren zum Klimaschutz. Alle sechs Bürgerbegehren setzten sich für einen Ausbau des Klimaschutzes ein.

 

Mehr Demokratie erfasst als größter Verein für direkte Demokratie gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal alle Bürgerbegehren in Deutschland und wertet sie aus. Auf dieser Grundlage erscheint alle zwei Jahre der bundesweite Bürgerbegehrensbericht.

 

Der komplette Bürgerbegehrensbericht kann hier heruntergeladen werden: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/Berichte_Stellungnahmen/230531_MD_Buergerbegehrensbericht_2023_web.pdf.

 

Für Rückfragen:

Christian König, Mitarbeiter Mehr Demokratie e. V. Mecklenburg-Vorpommern, 0151-22017276