Bürgerbegehrensbericht 2025: Mecklenburg-Vorpommern ein Schlusslicht im Ländervergleich

+++ 2024 vier Bürgerbegehren und kein Bürgerentscheid +++ Höchste Quote unzulässiger Bürgerbegehren +++ Deutlicher Reformbedarf bei der direkten Demokratie

Laut dem am heutigen Mittwoch (21.5.) von Mehr Demokratie e. V. veröffentlichte Bürgerbegehrensbericht, der die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammenfasst und analysiert, ist Mecklenburg-Vorpommern eines der bundesweiten Schlusslichter bei der direkten Demokratie. In keinem Bundesland gibt es die Quote unzulässiger Bürgerbegehren höher. Nur in Rheinland-Pfalz gibt es im Schnitt weniger direktdemokratische Verfahren. 2024 gab vier neue Bürgerbegehren und keinen Bürgerentscheid. Bundesweit waren es im vergangenen Jahr 229 direktdemokratische Verfahren.

„Direkte Demokratie kann ein Frustschutzmittel sein und bundesweit werden Bürgerbegehren auch rege genutzt. Wenn aber in Mecklenburg-Vorpommern fast die Hälfte aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wird, erhöht das den Frust auf allen Seiten. Das schadet dem Vertrauen in die Demokratie“, sagt Dennis Klüver, Landessprecher von Mehr Demokratie Mecklenburg-Vorpommern. 48,1 Prozent aller Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf dem letzten Platz. Der bundesweite Schnitt liegt bei 26,2 Prozent.

Bei der Anwendungshäufigkeit von Bürgerbegehren belegt das Land den vorletzten Platz. Pro Gemeinde findet alle 130 Jahre ein direktdemokatisches Verfahren statt. Für die Jahre 2020 bis 2024 liegt der Wert bei 131 Jahren.

Ausschlaggebend für das schlechte Abschneiden seien laut Mehr Demokratie die ungenügenden Regelungen für die direkte Demokratie. „Wir haben weiterhin großen Nachholbedarf. Über Bauprojekte darf nicht abgestimmt werden und die Bürger müssen für ihre Vorschläge einen Kostendeckungsvorschlag erstellen. Diese Hürden sind völlig veraltet“, so Klüver.

Mit der Reform der Kommunalverfassung wurde 2024 der Beratungsanspruch für Bürgerinitiativen erweitert. „Das ist jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Klüver.

In einem Sonderteil widmet der Bericht Bürgerentscheiden zu Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2015 bis 2024. In diesem Zeitraum gab es insgesamt 27 einschlägige Bürgerentscheide. 16 davon endeten flüchtlingsfreundlich. Flüchtlingsunfreundlich, nämlich mit der rechtlich verbindlichen Ablehnung eines Standorts, endeten zehn Bürgerentscheide; darunter vier in Mecklenburg-Vorpommern. In zwei Fällen führten Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid. Eine von extrem-rechter Seite angekündigte Kampagne, mit einer Welle von Bürgerentscheiden im Osten einen „Asylanten-Stopp“ zu erzwingen, war aus Sicht von Mehr Demokratie somit nicht erfolgreich. „Mehr Bürgerbeteiligung und bessere Informationen können in Zukunft dabei helfen, Ängste zu verringern und Stimmungsmachern den Wind aus den Segeln zu nehmen“, so Klüver.

 

Hintergrund:

Mehr Demokratie erfasst als größter Verein für direkte Demokratie gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal alle Bürgerbegehren in Deutschland und wertet sie aus. Auf dieser Grundlage erscheint alle zwei Jahre der bundesweite Bürgerbegehrensbericht.

Der komplette Bürgerbegehrensbericht ist hier einsehbar: https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht.