Kommunalverfassung: Mehr Demokratie sieht verpasste Chance bei direkter Demokratie

+++ Fachverband: Kleine Verbesserungen kaschieren nicht große Mängel

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er Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie e. V. kritisiert den heute (24.4.) vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung der Kommunalverfassung. „Minimale Korrekturen helfen nicht, die großen Lücken bei der direkten Demokratie zu füllen“, sagt Dennis Klüver, Sprecher des Landesvorstands von Mehr Demokratie e. V.

 

Der Fachverband bemängelt, dass Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich bei der direkten Demokratie auf dem vorletzten Platz liegt, die Koalitionsfraktionen aber nichts gegen die wesentlichen Probleme unternommen haben. „Der umfassende Themenausschluss für Bürgerentscheide, insbesondere der Ausschluss der Bauleitplanung, und der Kostendeckungsvorschlag für Initiativen müssen abgeschafft werden“, so Klüver.

 

Mehr Demokratie begrüßt, dass der Änderungsvorschlag des Vereins aufgenommen wurde und nun auch die Einwohnerinnen und Einwohner eine Einwohnerversammlung per Unterschriftensammlung beantragen können. Auch die Ausweitung der Beratung bei Bürgerbegehren durch die Kommunen sei ein kleiner Schritt nach vorn.

 

Der Landtag müsse die Kommunalverfassung bei einer kommenden Reform hier grundlegend verbessert werden. Mehr Demokratie empfiehlt hierfür eine Orientierung an der Thüringer Kommunalordnung und dem Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Die dortigen Regelungen gelten als die bundesweit besten.

 

 

+++ Hintergrund

 

Mehr Demokratie vergleicht und bewertet seit 2003 die Regelungen der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene in allen Bundesländern nach einem wissenschaftlichen Verfahren. Im aktuellen Volksentscheidsranking aus dem Jahr 2021 belegt Mecklenburg-Vorpommern den 15. Platz: www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/volksbegehren-in-den-laendern/volksentscheidsranking-2021.

 

Mehr Demokratie erfasst zudem als größter Verein für direkte Demokratie gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal alle Bürgerbegehren in Deutschland und wertet sie aus. Auf dieser Grundlage erscheint alle zwei Jahre der bundesweite Bürgerbegehrensbericht. Laut aktuellem Bürgerbegehrensbericht aus dem Jahr 2023 findet statistisch betrachtet in einer Kommune alle 132 Jahre ein direktdemokratisches Verfahren statt. Mehr als die Hälfte der Bürgerbegehren werden für unzulässig erklärt. Auch hier befindet sich Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf dem vorletzten Platz: https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht.

 

 

Für Rückfragen:

Christian König, Koordinator Mehr Demokratie e. V. in Mecklenburg-Vorpommern, 0151-22017276