Vergleich der Programme zur Landtagswahl 2026

Mehr Demokratie e. V. setzt sich als gemeinnütziger Verein und Fachverband für demokratische Mitbestimmung und Beteiligung ein, insbesondere durch direkte Demokratie, Bürgerräte und ein faires Wahlrecht. Unser Selbstverständnis ist es, die bestmöglichen Bedingungen dafür zu schaffen, dass sich Menschen selbstbestimmt und wirksam in die Politik einbringen können. Auf Grundlage von Beratungen, Analysen und Rankings entwickeln wir Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Demokratie in den Bereichen direkte Demokratie, Beteiligung, Wahlrecht und Informationsrechte.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat im Januar 2026 demokratiepolitische Reformvorschläge für die kommende Wahlperiode (2026 bis 2031) veröffentlicht. Darin empfiehlt er den zur Landtagswahl antretenden Parteien unter anderem eine Stärkung von Bürgerinformation und Transparenz, die Verbesserung der direkten Demokratie und den strukturierten Ausbau von Bürgerbeteiligung.

Die Landesparteien stellen in ihren Wahlprogrammen ebenfalls demokratiepolitische Vorschläge und Forderungen auf. Welche konkreten Positionen vertreten sie in ihren Wahlprogrammen? Wir vergleichen die Programme entlang der Themenfelder direkte Demokratie, Informationsfreiheit, Wahlrecht und Bürgerbeteiligung und ordnen die Ergebnisse ein. Verglichen werden die Programme der im Landtag vertretenen Parteien und der Parteien, die nach dem langfristigen Umfragetrend Chancen haben, in den Landtag einzuziehen.*

Direkte Demokratie

Vergleicht man die Bundesländer hinsichtlich der Regelungen der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene, liegt Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 15 von 16. Es besteht als großer Reformbedarf. Auch bei der jüngsten Reform der Kommunalverfassung wurden dahingehend Chancen verpasst. Mehr Demokratie hatte konkrete Vorschläge vorgelegt.

  • SPD

    Im Wahlprogramm der SPD gibt es keine Vorschläge zur Verbesserung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Auf Landesebene möchte die SP.D die „qualifizierte Volksbefragung“ einführen (S. 6).

    Einschätzung: Auch fachlicher Sicht handelt es sich bei unverbindlichen Volksbefragungen „von oben“ nicht um ein direktdemokratisches Instrument. Mehr Demokratie sieht solche konsultativen Volksbefragungen kritisch, da sie unverbindlich und missbrauchsanfällig sind.

  • AfD

    Die AfD nennt ihn ihrem Programm die Schweiz als Vorbild. Sie fordert für Bürger- und Volksbegehren jeweils ein Unterschriftenquorum von fünf Prozent und quorenfreie Bürger- und Volksentscheide. Bei Verfassungsänderungen per Volksentscheid soll es ein Quorum in Höhe von zwei Dritteln der Abstimmenden geben. Der Themenkatalog für Bürgerentscheide soll ausgeweitet werden. Ebenso soll die Zulässigkeitsprüfung bei Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung stattfinden und durch die Kommune eine verbindliche Beratung bei der Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags erfolgen (S, 45).

    Einschätzung: Die direkte Demokratie in der Schweiz bietet viele gute Anknüpfungspunkte. Dass dieser Bezug aber seine Tücken hat, hat Mehr Demokratie erläutert. Dass die AfD gegen ein Beteiligungsquorum ist, ist für MV irrelevant. Für Volksentscheide gilt kein Beteiligungs-, sondern ein Zustimmungsquorum. Der Vorschlag, dass es einen Volksentscheid geben soll, „sobald 5 % der Wahlberechtigten in der betroffenen Region (Land, Landkreis oder Kommune) für ein Volksbegehren unterschrieben haben“, zeugt von inhaltlicher Unklarheit oder fehlendem Wissen um das Funktionieren der direkten Demokratie. Eine Zustimmungshürde auf kommunaler Ebene kann keinen Volksentscheid auslösen. Es gilt allein die Unterschriftenanzahl der auf Landesebene Stimmberechtigen. Eine Hürde in Höhe von fünf Prozent ist generell angemessen. Ebenso ist die Quorenfreiheit bei Volksentscheiden für sich genommen zu befürworten. Die Ausweitung des Themenkatalogs für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ist dringend geboten. Die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren vor der Unterschriftensammlung schafft mehr Rechts- und Verfahrenssicherheit. Der Kostendeckungsvorschlag sollte konsequenterweise in Gänze abgeschafft und beispielsweise durch eine Kostenschätzung der Kommune ersetzt werden. 

  • CDU

    Im Wahlprogramm der CDU gibt es keine Vorschläge zur direkten Demokratie.

    Einschätzung: Die CDU ist gegen eine Verbesserung der unmittelbaren Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Es muss davon ausgegangen werden, dass sie an der bestehenden Rechtslage keine Änderungen vornehmen möchte.

  • Die Linke

    Die Linke will gemäß ihrem Wahlprogramm „die Voraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheide absenken, um direkte Demokratie zugänglicher zu machen“ (S. 7). Zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, also zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, sind im Programm keine konkreten Vorschläge zu finden.

    Einschätzung: Die Linke setzt sich weiterhin für eine bürgerfreundlichere direkte Demokratie und eine Stärkung der Volksgesetzgebung „von unten“ ein. Anders als im vorherigen Wahlprogramm aus dem Jahr 2021 („Quoren für Volksbegehren auf 70.000 Wahlberechtigte und für Volksentscheide auf ein Fünftel der Wahlberechtigten absenken“) gibt es keine konkreten Vorschläge.

  • Bündnis 90/Die Grünen

    Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für eine qualitative Verfeinerung der direktdemokratischen Verfahren und Kommunal- und Landesebene aus. So soll laut Programm „rechtliche Zulässigkeit von Volks- und Bürgerbegehren bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung“ geprüft, Themenausschlüsse reduziert und eine suspensorische Wirkung bei Bürger- und Volksbegehren eingeführt werden. Das heißt, dass nach einem zulässigen Bürger- oder Volksbegehren und vor der entsprechenden Abstimmung keine gegenteilige Maßnahme erfolgen darf (S. 69).

    Eine Senkung der Unterschriften- und Zustimmungsquoren wird im Programm nicht erwähnt.

    Einschätzung: Die Vorschläge schaffen mehr Rechtssicherheit und würden eine positive Auswirkung auf die Qualität der Verfahren haben. Leider finden sich auch bei Bündnis 90/Die Grünen anders als noch 2021 keine konkreten Angaben für niedrigere Unterschriften- und Zustimmungshürden.

  • FDP

    Im Wahlprogramm der FDP gibt es keine Vorschläge zur direkten Demokratie.

    Einschätzung: Wie die CDU ist auch die FDP gegen eine Verbesserung der unmittelbaren Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Es ist davon auszugehen, dass sie an der bestehenden Rechtslage keine Änderungen vornehmen möchte.

  • BSW

    Für die direkte Demokratie auf Landesebene finden sich im BSW-Wahlprogramm keine Vorschläge. Für die kommunale Ebene plant das BSW die „Absenkung von Hürden für Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide“ (S. 77).

    Einschätzung: Zwar ist unklar, was eine Absenkung der Hürden für Bürgerinitiativen bedeuten soll, allerdings ist es natürlich grundsätzlich positiv, dass sich das BSW für niedrigere Hürden einsetzen möchte, wenngleich Vorschläge für die Landesebene und konkrete Angaben zu möglichen Hürden fehlen. Ebenso gibt es keine 

Informationsfreiheit

Um sachkundig entscheiden zu können, brauchen Wähleri nnen und Wähler gute Informationen. Nicht immer liefern Verwaltungen alle Fakten, die wir brauchen. Leider bestehen für Verwaltungen nur wenige Auskunftspflichten, wenn wir eine Frage haben – das soll sich ändern. In Hamburg geht das schon, dort gibt es ein Transparenzgesetz. Im Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern haben SPD und Die Linke 2021 bereits vereinbart, das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Als sich abzeichnete, dass dies nicht umgesetzt würde, legte ein zivilgesellschaftliches Bündnis einen eigenen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vor. Mehr Demokratie war gemeinsam mit Transparency International Initiator des Bündnisses. Der Gesetzentwurf des Bündnisses für Transparenz in Politik und Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern sollte Grundlage für die Verbesserung des IFG M-V sein.

  • SPD

    Zwar schreibt die SPD davon, kommunale Dienstleistungen durch Verwaltungsdigitalisierung transparenter machen zu wollen (S. 51). Eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes oder die Schaffung eines Transparenzgesetzes ist jedoch nicht in ihrem Wahlprogramm zu finden.

    Einschätzung: Die SPD strebt keine Verbesserung der Informationsfreiheit an. In der laufenden Wahlperiode sah der Regierungsentwurf für das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern Einschränkung im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor (Drs. 8/6467), die jedoch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens jedoch aus dem Entwurf gestrichen und nicht vom Landtag beschlossen wurden. Ursprünglich setzte sich die rot-rote Koalition im Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des IFG M-V zum Ziel.

  • AfD

    Im Wahlprogramm der AfD findet die Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes und der damit verbundene Ausbau von Transparenz in Politik und Verwaltung keine Erwähnung.

    Einschätzung: Die AfD strebt keine Verbesserung der Informationsfreiheit an.

  • CDU

    Im Programm der CDU gibt es viele Verweise auf transparente Verfahren, Kommunikation, Leistungen und Standards. Die Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes und ein gebündelter und konsistenter Ausbau von staatlicher Transparenz wird nicht aber erwähnt.

    Einschätzung: Die CDU strebt keine Verbesserung der Informationsfreiheit an.

  • Die Linke

    Die Linke widmet Transparenz und Bürgerbeteiligung ein Unterkapitel. Darin heißt es: “Nachhaltige lokale Demokratie lebt von Vertrauen. Transparenz in Entscheidungen, klare Strukturen und einfache Zugänge zu Informationen stärken die Mitwirkung der Bürger:innen und reduzieren Politikverdrossenheit.”. Die Partei will explizit ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild (S. 25).

    Einschätzung: In der laufenden Wahlperiode sah der Regierungsentwurf für das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern Einschränkung im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor (Drs. 8/6467), die jedoch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens jedoch aus dem Entwurf gestrichen und nicht vom Landtag beschlossen wurden. Ursprünglich setzte sich die rot-rote Koalition im Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des IFG M-V zum Ziel.

    Insofern ist es erfreulich, dass die Partei Die Linke einen klaren und weitgehenden Vorschlag zur Verbesserung der Informationsfreiheit macht. Das Hamburgische Transparenzgesetz ist laut Transparenzranking von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation Deutschland das bundesweit beste Gesetz und ein guter Maßstab für ein Transparenzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. 

  • Bündnis 90/Die Grünen

    Im Programm von Bündnis 90/Die Grünen heißt es, dass künftig Behörden verpflichtet werden sollen, “ihre Informationen proaktiv, kostenfrei und barrierefrei bereitzustellen”. Dafür möchte die Partei einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz einbringen, der sich "an die Vorlage der Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltung anlehnt" (S. 70).

    Einschätzung: In der laufenden Wahlperiode setzte sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für eine Weiterentwicklung des IFG M-V ein. Dass sie in der kommenden Wahlperiode ein Transparenzgesetz in den Landtag einbringen möchte, das sich an die Vorlage der Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltung, orientiert, ist sehr vielversprechend..

  • FDP

    Für die FDP ist “Informationsfreiheit […] ein zentrales Instrument demokratischer Kontrolle” und eine Möglichkeit, Vertrauen in politische Entscheidungen zu stärken. Folgerichtig schlägt sie vor, “das Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) zu einem echten Transparenzgesetz” weiterzuentwickeln und möchte "sämtliche Verfahren vollständig digitalisieren“ (S. 142).

    Einschätzung: Der Vorschlag der FDP ist sehr begrüßenswert. Einziger Wermutstropfen ist die fehlende Referenz für ein kommendes Transparenzgesetz.

     

  • BSW

    m Wahlprogramm des BSW findet die Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes und der damit verbundene Ausbau von Transparenz in Politik und Verwaltung keine Erwähnung.

    Einschätzung: Das BSW strebt keine Verbesserung der Informationsfreiheit an.

Wahlrecht

Bei jeder Landtagswahl aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde zehntausende Stimmen unter den Tisch. Zudem kann die Fünf-Prozent-Hürde mittlerweile dazu führen, dass Regierungsbildungen erschwert werden und sie forciert Kampagnen für taktisches Wählen. Mehr Demokratie setzt sich für eine Drei-Prozent-Hürde ein. Um Wahlen attraktiver zu gestalten und die Wahlbeteiligung zu erhöhen, sollte es künftig eine automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen auf kommunaler und Landesebene geben und eine qualifizierte Stimmenthaltung ("Proteststimme“) eingeführt werden, die es ermöglicht, ausdrücklich zu kennzeichnen, für keine der zur Wahl stehenden Parteien bzw. deren Kandidierenden zu stimmen.

In der laufenden Wahlperiode hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.zwei wesentliche Neuerung im Wahlrecht beschlossen. Auf Landesebene sind nun alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt. Und mit dem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz wurde eine Experimentierklausel für Kommunalwahlen. Das ist bundesweit einmalig.

  • SPD

    Im Programm der SPD gibt es keine Vorschläge für Wahlrechtsreformen.

    Einschätzung: Die SPD strebt keine Modernisierung des Wahlrechts an. 

  • AfD

    Im Programm der AfD gibt es keine Vorschläge für Wahlrechtsreformen.

    Einschätzung: Die AfD strebt keine Modernisierung des Wahlrechts an. 

  • CDU

    Im Programm der CDU gibt es keine Vorschläge für Wahlrechtsreformen.

    Einschätzung: Die CDU strebt keine Modernisierung des Wahlrechts an. 

  • Die Linke

    Die Linke will Wahlen inklusiver und barriereärmer gestalten und “Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechtes für Menschen mit Behinderung fördern” (S. 13). Um den Anteil von Frauen in der Politik zu stärken, soll es bei Kommunalwahlen eine Paritätsregelung geben (S. 15).

    Einschätzung: Anders als SPD, AfD und CDU unterbreitet Die Linke Ideen, wie das Wahlrecht weiterentwickelt werden kann. Allerdings fehlen im Programm Reformen wie die Absenkung der Sperrklausel oder die Einführung einer Ersatzstimme, aber auch die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen.

  • Bündnis 90/Die Grünen

    Bündnis 90/Die Grünen möchten das akive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene erweitern. So soll die Wählbarkeit bereits ab 16 Jahren möglich sein. Das Landes- und Kommunalwahlgesetz so soll geändert werden, “dass auch Nicht-EU-Bürger*innen das Kommunalwahlrecht erhalten, wenn sie länger als 5 Jahre in Deutschland leben”. Auch soll die "geschlechterparitätische Besetzung von Kandidat*innenlisten bei Kommunal- und Landtagswahlen" gefördert werden (S. 69).

    Einschätzung: Wie Die Linke wollen auch Bündnis 90/Die Grünen das Wahlrecht konkret weiterentwickeln. Allerdings fehlen auch in deren Programm die Absenkung der Sperrklausel, die Einführung einer Ersatzstimme, aber auch die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen.

  • FDP

    Im Programm der FDP gibt es keine Vorschläge für Wahlrechtsreformen.

    Einschätzung: Die FDP strebt keine Modernisierung des Wahlrechts an. 

  • BSW

    Das BSW verspricht eine "Überprüfung und Weiterentwicklung der Kommunalverfassung und des Kommunalwahlrechts, um Beteiligung zu erleichtern" (S. 77). 

    Einschätzung: Dass das BSW eine Weiterentwicklung des Kommunalwahlrechts verspricht, ist grundsätzlich positiv. Allerdings bleibt es mit seinem Vorschlag vage. Wie eine Weiterentwicklung des Kommunalwahlrechts konkret aussehen kann, bleibt unklar. Das Landtagswahlrecht soll anscheinend nicht geändert werden.

Bürgerbeteiligung

Beim Ausbau strukturierter Bürgerbeteiligung gab es in den vergangenen Jahren Fortschritte. Es gab erste Versuche mit Bürgerräten in Malchin und Neubrandenburg. Im Juni 2026 beschloss der Landtag zudem die Einführung öffentlicher Petitionen, die den Petentinnen und Petenten eine öffentliche Anhörung im Landtag ermöglichen. Dennoch gibt es weitere Möglichkeiten für eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung. 

Mehr Demokratie MV schlägt die Einrichtung eines ständigen Bürgerrats auf Landesebene nach dem Vorbild Ostbelgien vor, außerdem auf kommunaler Ebene eine Ausweitung und bürgernahe Regelung der Einwohnerfragestunde, die Aufhebung der Nichtöffentlichkeit von Sitzungen bei Grundstücksangelegenheiten, die Reform des Einwohnerantrags und Antrags auf Einwohnerversammlung mit einer Reduzierung der Unterschriftenhürde auf 1 Prozent und maximal 300 Unterschriften, sowie einer Unterschriftsberechtigung ab 14 Jahren.

Einen ausführlichen Vergleich der Landtagswahlprogramme hinsichtlich des zukünftigen Umgangs mit Bürgerräten gibt es auf: www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/buergerraete/aktuelles/einzelansicht/buergerraete-zwischen-foerderung-und-gesetz

Links zu den Wahlprogrammen

Die Wahlprogramme der einzelnen Parteien können hier eingesehen werden:

SPD - spd-mv.de/wahlen/landtagswahl-2026/regierungsprogramm-2026-2031

AfD - afd-mv.de/wp-content/uploads/2026/06/AfD-Regierungsprogramm-Mecklenburg-Vorpommern-2026.pdf

CDU - cdu-mv.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlprogramm-CDU-MV-2026.pdf

Die Linke - wahlprogramm26.die-linke-mv.de

Bündnis 90/Die Grünen - gruene-mv.de

FDP - www.fdp-mv.de/landtagswahl-2026-13

BSW - https://mv.bsw-vg.de/landtagswahl-2026/

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*Gemäß dem Beschluss der Bundesmitgliederversammlung vom 26. Mai 2024 befürwortet Mehr Demokratie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Positionen aller Parteien. Die menschenfeindlichen, autoritär-populistischen, extremistischen Äußerungen der AfD sind mit dem Selbstverständnis von Mehr Demokratie nicht vereinbar. Wir erkennen die Notwendigkeit, für eine lebendige Demokratie zu streiten, die auf den Prinzipien der Freiheit und Gleichheit für alle und der Selbstbestimmung beruht. Mit der AfD als politischer Partei lässt sich hierbei nicht zusammenarbeiten: https://www.mehr-demokratie.de/mehr-demokratie/profil/umgang-mit-parteien.